Studium und referendariat
 

Anschließend widmete sich Knab seiner Dissertation, die 1905 an der Würzburger Universität vorgelegt wurde. Auf 35 Seiten befasste er sich mit der verwaltungs-rechtlichen Frage der „Zeitweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Verfolgung von Ansprüchen gegen den Fiskus nach Art. 2 bayer AG zur CPO und KO“.

Knabs Prüfungszeugnis zum ersten juristischen Staatsexamen 1904

Der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgte in den Jahren 1905 bis 1907 in Kitzingen, Augsburg und Würzburg.

Knab sammelte hier Erfahrungen im Verwaltungsdienst, bei Gericht, in der Staatsanwaltschaft und in einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das zweite juristische Staatsexamen folgte 1907. Knab schnitt unter allen Absolventen Bayerns als Sechstbester ab.












Titelblatt von Knabs Dissertation (1905)

 

Knabs Prüfungszeugnis zum zweiten juristischen Staatsexamen 1907

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Einschreibungsurkunde Knabs an der Universität Würzburg im Wintersemester 1900/01

 
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Knab als Doktorand (ca. 1904)

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Nach dem Abitur studierte Knab ab dem Wintersemester 1900/01 an der Würzburger Universität, im Sommersemester 1902 in München und danach wieder in Würzburg Rechtswissenschaften. Daneben besuchte er auch Vorlesungen und Seminare in Ästhetik, Deutscher und Bayerischer Geschichte, Neuenglisch, Literatur, Psychologie, Logik und Nationalökonomie. Zudem war er in Musikwissenschaften eingeschrieben. Im Juli 1904 legte er das erste juristische Staatsexamen ab.