Anschließend widmete sich Knab seiner Dissertation, die 1905 an der Würzburger Universität vorgelegt wurde. Auf 35 Seiten befasste er sich mit der verwaltungs-rechtlichen Frage der „Zeitweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Verfolgung von Ansprüchen gegen den Fiskus nach Art. 2 bayer AG zur CPO und KO“.